1852 wurde per Gesetz die Rechtsprechung in allen Instanzen von der Verwaltung getrennt. Die Gerichtsbarkeit wurde vollständig auf staatliche Gerichte übertragen. Als Untergerichte entstanden die Amtsgerichte, sie lösten die ständischen und städtischen Gerichte ab. Zu Beginn war das Amtsgericht Lüneburg mit drei Richtern besetzt und im Rathaus untergebracht. Mehrmals wurden neue Standorte bezogen (auf dem Michaeliskloster 7 und 8, Am Graalwall und im Schloss). Erst 1983 wurden alle Abteilungen des Amtsgerichts in das ehemalige Regierungsgebäude "Hertogen-Hus" verlegt.
Dieses Gebäude wurde 1849 erbaut und beherbergte zunächst mehrere Landdrosteien, ab 1885 den Sitz des Regierungspräsidenten. Die Wappen in den Fenstern des Sitzungssaales 125 zeugen heute noch von den damaligen hannoverschen Drosteien.