Das Obergericht


Obergericht / Gerichtslaube
Obergericht / Gerichtslaube

In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts entwickelte sich aus dem alten Ratsgericht das Obergericht, welches alle schwerwiegenden Verbrechen wie Mord, Totschlag, schweren Raub, Verstöße gegen Ratsverordnungen und Berufungen aus dem Niedergericht verhandelte. Dem Obergericht war es gestattet die "peinliche Befragung" (Folter) durchzuführen. 

Obergericht / Gerichtslaube
Obergericht / Gerichtslaube

Als Richter fungierte der gesamte regierende Rat, er trat in der Gerichtslaube des Rathauses zusammen um zu einem Urteil zu kommen. Ab 1567 fanden diese Zusammenkünfte in der Großen Ratsstube statt.  

War der Fall entschieden und das Strafmaß festgesetzt, oblag es dem Vogt das Niedergericht einzuberufen. Nachdem der Missetäter dort seine Schuld öffentlich bekannt hatte musste der Vogt das Urteil verkünden. Auch war es Sache des Vogtes die angeordnete Bestrafung zu vollziehen.

Die Gerichtsorganisation unterlag dem Rat, ihm zu Hilfe standen Gerichtsdiener, Schreiber und Wächter. Der Pranger, die Gefängnisse und die Hinrichtungsstätten gehörten dem Rat.

Sowohl die Gerichtslaube als auch die Große Ratsstube existieren bis heute nahezu unverändert.


Öffnungszeiten

 

zu besichtigen nur im Rahmen einer Führung

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